Über den schrecklichen fast vergessenen Völkermord mitten in Europa an den Sudetendeutschen nach dem 2.Weltkrieg.

Die Welt weis alles was die Deutschen getan haben – Aber die Welt weis kaum was den Sudetendeutschen angetan wurde. Einer der größten Völkermorde aller Zeiten, nämlich den an dem Deutschen Volk, wird aus einer nationalen Würdelosigkeit verschwiegen. Dieser verschwiegene Völkermord geschah überwiegend nach dem 8. Mai 1945, also nach dem Ende des zweiten Weltkrieges!
Der Besucher der heutigen Tschechischen Republik entdeckt nicht mehr viel von der schrecklichen Geschichte nach dem zweiten Weltkrieg und von der Vertreibung der Sudetendeutschen.
Doch gehen wir den Spuren nach, entdecken wir Unfassbares. Ich versuche schon lange die schrecklichen Ereignisse unserer Vertreibung zu begreifen und in einem größeren Kontext zu verstehen - Auf viele meiner Fragen habe ich bis heute noch keine befriedigende Antworten erhalten. Der Blog ist auch entstanden nach Fragen und Suchen nach meinen eigenen Wurzeln. Die Greueltaten unserer Vertreibung möchte ich um der Wahrheit willen beim Namen nennen - aber auch der Versöhnung willen in einer veränderten Welt. Als Sudetendeutscher habe ich die Vertreibung selbst leidvoll am eigenen Leib erfahren. Die Vertreibung der Sudetendeutschen haben nach dem Waffenstillstand des Zweiten Weltkrieges stattgefunden und sind eine große Schande aller zivilisierter Länder der Erde die diesen Genozid tatenlos zugeschaut haben und auch gebilligt haben und wohl wissend,dass bei den Hunger-und Todesmärschen Tausende Menschen zugrunde gehen werden. Es sind immer noch die selben Nationen die heute heuchelnd Vertreibungen in manchen Entwicklungsländer anprangern und diese international ächten, haben sie sich doch auch an dem Elend der Vertreibung der Sudetendeutschen mitten in Europa mitschuldig gemacht.
Über die Erzählungen und Überlieferungen meiner Eltern und Großeltern kann ich jetzt erst nach vielen Jahren frei darüber sprechen. Als kleines Kind habe ich nach der Vertreibung über Jahre nichts anderes gehört wie meine Familie das Trauma der Vertreibung versuchte zu verarbeiteten. Zwei Mal habe ich meine alte Heimat besucht , dann aber habe ich beschlossen nie mehr dahin zugehen und die grauenvolle Geschichten ruhen zulassen. Über die Vertreibung der Sudetendeutschen wird öffentlich kaum gesprochen. Versucht man sachlich über dieses Tabuthema in Europa zusprechen wird man sehr schnell diffamiert. Damit werden sicher wieder Wurzeln für künftige Konflikte gelegt.
Vor kurzem hatte ich eine sehr interessantes Erlebniss bei einer uruguayischen Hellseherin, diese Frau hatte mich noch nie in ihrem Leben gesehen, sie nahm meine Hände in ihre Hände und begann dann zum Weinen. 
Ich fragte -  ¿Por qué lloras?  sie sagte mir dann schluchzend - ich sehe in deiner Kindheit „muchas muertes, muchas muertes“ viele, Tote, viele Tote. 
Nach diesen Erlebnis beschloß ich die schrecklichen Ereignisse aus meiner Kindheit zu beschreiben und das Trauma zu verarbeiten. Versöhnung braucht auch immer Wahrheit. Für uns Opfer ist es eine Genugtuung, dass auch auf der tschechischen Seite heute über dieses Thema gesprochen wird. Der zweite Weltkrieg endete am 8. Mai 1945. Für die Sieger und deren Mitläufer begannen dann Tage und Wochen der Abrechnung an den wehrlosen deutschen Zivilisten im Sudetenland. 
Die Pogrome an den Sudetendeutschen wurden nach dem Krieg verübt und sind durch nichts zu rechtfertigen! In der Tschechoslowakei wurden die sogenannten Benesh - Dekrete erlassen.  Sie besagten das jeder Mord oder jeder Gewaltakt von Tschechen an Deutsche, so wörtlich: "Legitim und gerechtfertigt" ist, und somit nicht strafbar ist! 
Dieses kriminelle Vorgehen an der deutsche Zivilbevölkerung im Sudetenland wurde nie strafrechtlich verfolgt, geschweige denn als Menschenrechtsverletzung beim internationalen Gerichtshof in Den Haag angeklagt. Man kann nur  fragen – warum denn eigentlich nicht!


Geschichtliches über das Sudetenland!


Die Erste Tschechoslowakische Republik wurde am 28. Oktober 1918 ausgerufen.
Bereits von Beginn an hatte der neue Staat Tschechoslowakei mit großen Nationalitätenkonflikten zu kämpfen.
Besonders umstritten war auch die Zukunft der deutschen Minderheit im Sudetenland.
Die sogenannten Deutschböhmen lehnten den tschechoslowakischen Staat mehrheitlich ab und wünschten sich lieber eine Autonomie.
Die Deutsch - Böhmischen Gemeinden richteten daher einen Appell an den damaligen amerikanischen Präsidenten Wilson.
Der amerikanische Präsident Wilson hatte am 8. Januar 1919 sein 14-Punkte-Programm für eine Nachkriegsordnung in Europa vorgestellt und durchgesetzt. Das betraf unter anderem das Territorium der ehemaligen Monarchie Österreich.
Den Völkern Österreich – Ungarn sollte laut Präsident Wilson eine „freiste Gelegenheit zu autonomer Entwicklung zugestanden werden“. Auf diese Worte beriefen sich 79 deutsch böhmische Städte und Gemeinden in einem Appell an den Präsidenten von Amerika. Dieser Appell wurde im deutschsprachigen Prager Tagblatt am 11. Januar 1919 veröffentlicht:
Das deutsche Volk in Böhmen fordert unbedingt seine Selbstständigkeit und stützt sich auf das Wort des Präsidenten Wilson vom Selbstbestimmungsrecht der Völker. Es kann keines rechtlich denkenden Menschen Wille sein, die Deutschen Böhmen von ihrem Volke zu reißen und einem fremden Volke zu unterwerfen.“
Wohl sehr fremd dürften sich damals Tschechen und Deutschböhmen nicht gewesen sein, denn man hatte doch Jahrhunderte lang in einem gemeinsamen Staat gelebt.
Die deutsche Minderheit in Böhmen fürchtete nicht ganz unbegründet nach ihrer langen Vorherrschaft im Land um den Verlust ihrer  Privilegien.
Ziel der meisten Sudetendeutschen war jedoch weder ein Anschluss an das Deutsche - Reich noch an das neu gegründete Österreich.
In einem Appell an den Präsidenten Wilson hieß es:
Deutschböhmen Kultur und wirtschaftliche Kraft gewähren die Sicherheit, dass das deutsch böhmische Volk allein in der Freiheit bestehen kann.“
Das deutsche Volk in Böhmen erwartet von der Friedenskonferenz Gerechtigkeit. Die Lenker der heute siegreichen Staaten haben immer erklärt, dass sie für das Recht kämpfen. Dieses Recht kann auch dem deutschen Volke in Böhmen nicht vorenthalten werden. Im Namen der Gerechtigkeit, der Kultur und der Menschlichkeit rufen wir die Welt zum Richter auf.“
Wie uns die Geschichte lehrte wurde dieser Appell  nicht erhört.
Bereits im Laufe des Jahres 1919 kam es dann zum Abschluss der Pariser Verträge. Die nun ehemaligen deutschen Siedlungsgebiete in Böhmen sollten demnach Teil des tschechoslowakischen Staates werden.
Viele Sudetendeutsche orientierten sich in den dreißiger Jahren an der aggressiven Politik des Deutschen Reiches. Der Überfall der Wehrmacht und Anschluss der Siedlungsgebiete der Sudetendeutschen an das Deutsche Reich, als eine Folge des Münchener Abkommens 1938 besiegelte  den Zusammenbruch der Tschechoslowakischen Republik. Er war auch ein Schritt in die Katastrophe des Zweiten Weltkriegs. Die Vertreibung der Sudetendeutschen aus den ehemaligen Ostgebiet des Deutschen Reiches nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, bei der etwa 2,5 Millionen zumeist unschuldige Menschen von den Siegern ihres ganzen Besitzes beraubt und aus ihrer seit Jahrhunderten von ihren deutschsprachigen Vorfahren besiedelten Heimat vertrieben wurden, ist eines der größten Verbrechen in der Geschichte der Menschheit. Diese schrecklichen Verbrechen wurden leider nie vor einem internationalen Gericht aufgearbeitet, geschweige denn die Schuldigen bestraft. Diese rassistische ethnische Säuberung wurde auch mit Zustimmung  der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Die hochgelobten demokratischen Staaten haben dies unter ihren Augen geduldet und sich auch mit schuldig gemacht. Mit sehr viel Leid und unter dem Verlust der Heimat wurden unzählige Unschuldige, Vergewaltigt, Geschändet, Ermordet oder in Lagern gefoltert. Nach dem Betritt der Tschechoslowakei in die EU und die Weigerung einer Unterschrift zu den Lissaboner Verträgen durch den Tschechischen Präsidenten, der die Aufrechterhaltung der Benesch - Dekrete forderte, welche Enteignung, Vertreibung und Völkermord für Recht mäßig erklären sollten, sind die schrecklichen Ereignisse der Vertreibung wieder lebendig geworden. Das  geschehene Unrecht wird auch nach 60 Jahren offensichtlich auch heute noch nicht, als Verbrechen von vielen verstanden und begriffen. Auch daher ist die Problematik der Vertreibungen der Sudetendeutschen von 1945/46  politisch wieder aktuell geworden.
Die Bundesdeutschen Medien, welche die Vertreibung der Sudetendeutschen jahrzehntelang verschwiegen, oder aber nur als eine Folge der „Heimkehr ins Reich“ durch den Anschluss des Sudetenlandes an das Deutsche Reich im Oktober 1938 verkürzten, machen   sich nachträglich  zu Komplizen einer ethnischen Säuberung in Europa. In Deutschland hat leider nie über diese ethnische Säuberung eine sachliche Diskussion statt gefunden. Schon im Ansatz wurde dies immer als Nationalismus gebrandmarkt.
Nach den grausamen Verbrechen der Nationalsozialisten wollten die tschechoslowakischen Politiker keine gemeinsame Zukunft mit den Deutschen in ihrem Land.
In Folge von der Vertreibung, zu Tschechisch "odsun", also Abschiebung genannt, waren nach offiziellen Zahlen rund 2,9 Millionen Sudeten-deutsche betroffen. Etwa 20.000 Vertriebene kamen dabei ums Leben, größtenteils durch Krankheit und Auszehrung, aber auch durch direkte Gewalt. Die Zahl der tatsächlich Toten kann man heute nur noch schätzen.
Den Vertrieben Sudetendeutschen erwartete im zerstörten Deutschland 1945 großes Elend und Leid aber auch dann die Tatsache nicht unbedingt Willkommen zu sein.
Etwa 200.000 Sudetendeutsche wurden nach Österreich vertrieben. Bei dem sogenannten Brünner Todesmarsch wurden ca. 25.000 bis 30.000 Brünner Deutsche im Sommer 1945 über die Nieder - Österreichische Grenze nach Österreich vertrieben. Dabei kam es zu zahlreichen Gewaltverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, mit vielen Hundertern Toten.
Bei dieser „wilden Vertreibungen" wurden 27.000 Sudetendeutsche - hauptsächlich Frauen, Kinder und alte Menschen gezwungen, Brünn zu verlassen. Der erst später so bezeichnete „Brünner Todesmarsch" führt sie ab dem 31. Mai 1945 zur österreichischen Grenze. 


Man trieb die Menschen in das Grenzgebiet Nieder- und Oberösterreichs und brachte sie in Notquartieren unter, dort starben Hunderte an Seuchen. Nachdem Österreich den Übertritt zunächst verweigert hatte, sperrt man die Menschen in Pohorlice (Pohrlitz) in Lagerhallen. Erst im Juni 1945 wird dann viel zu spät die Grenze geöffnet. Mindestens 2.000 Sudetendeutsche kommen auf tschechoslowakischen Gebiet ums Leben oder sterben dann in Österreich an den Folgen des Marsches. Die Alliierten schauten den unmenschlichen Vertreibungen zu und schwiegen! Die NS-Verbrechen die an Tschechen begangen wurden und auch die schlimmen Vergeltungsaktionen nach dem Heydrich-Attentat verfestigen bereits existierende Pläne zu einer „Vertreibung" der Sudetendeutschen noch während des Krieges. 


Unter  Anwendung von Gewalt und Demütigungen musste die betroffene Sudetendeutsche Bevölkerung 1945/46, eine Vertreibung aus ihrer angestammten Heimat, einhergehend mit einer Enteignung und den Raub ihrer Immobilien und Sachwerten erdulden.
Wie Millionen anderer Deutsche aus dem Osten und Südosten Europas sind die Sudetendeutschen kollektiv und entschädigungslos enteignet aus ihrer jahrhundertealten Heimat vertrieben worden. Angesichts der vielen grauenhaften Bilder von den schlimmen Verbrechen des NS - Regimes, die damals um die Welt gingen, blieb die Weltöffentlichkeit - mit wenigen Ausnahmen - gegenüber dem Verbrechen der Vertreibung von über 14 Millionen Deutschen aus ihrer Heimat stumm.
Von dem tschechischen Exil-Präsidenten Edvard Benesch wurde bereits aus dem Londoner Exil die Vertreibung der Sudetendeutschen systematisch geplant und vorbereitet. Kommunistisch geführte tschechischen Nationalausschüsse und die Terrorgruppen der Roten Garden begannen in einer ersten Phase der Vertreibung mit massenhaften Misshandlungen, Morden, Austreibungen, Vergewaltigungen und Einweisungen in tschechische Konzentrationslager. Bis zum Ende der Potsdamer Konferenz der Siegermächte am 2.8.1945 waren bereits etwa 750.000 Sudetendeutsche "wild" vertrieben worden. Der Schwerpunkt dieser frühen Vertreibungen lag in Nordböhmen und in Südmähren, wo die Entfernung nach Sachsen und Niederösterreich nicht groß ist, so dass die Menschen einfach zu Fuß außer Landes gejagt werden konnten.
1946 von Januar bis November wurden über 1.000 Eisenbahnzüge mit durchschnittlich je 1.200 ausgeplünderter Sudetendeutscher Männern, Frauen und Kindern voll gestopft und in das besetzte und zerstörte Deutschland verbracht. In diesen 1 ½  Jahren von Mai 1945 bis Dezember 1946 wurden 2,8 Millionen der bis dahin im Lande lebenden 3,2 Millionen Sudetendeutschen vertrieben. Etwa 250.000 Sudetendeutsche mussten in der Heimat bleiben, weil man sie als Fachkräfte brauchte auf sie wollte die CSR keinesfalls verzichten. Aber auch diese Menschen wurden enteignet und viele von ihnen wurden innerhalb der Tschechoslowakei verschleppt. Nach neueren Untersuchungen kamen ungefähr 165.000 Sudetendeutsche direkt bei der Vertreibung ums Leben, weitere ca. 105.000 starben nach der Vertreibung an den Folgen in den Aufnahmegebieten, insbesondere an Hunger, hungerbedingten Krankheiten und einer mangelnder ärztlicher Versorgung.
Von den in der alten Heimat verbliebenen Sudetendeutschen verließen später rund zwei Drittel als Aussiedler das Land.
1958 wurden die Vertreibungsverluste der Deutschen aus der Tschechoslowakei mit 273.000 beziffert (einschließlich der Kriegsverluste unter den Zivilisten), davon 250.000 Sudetendeutsche und 23.000 Karpatendeutsche.
In der Untersuchung von 1958 wurde die Zahl der gefallenen Sudetendeutschen vermutlich etwas zu niedrig angesetzt, hinzu kommen weitere kleinere Ungenauigkeiten. Berücksichtigt man alle diese Korrekturen, so ist heute mit einem feststellbaren Vertreibungsverlust von rund 270.000 Sudetendeutschen zu rechnen.
Von tschechischen und einzelnen deutschen Historikern wurde die Zahl der Vertreibungsopfer dagegen mit "maximal 40.000" angegeben. Allerdings haben diese Historiker, mit denen 1992 diese Zahlen belegt werden sollte, schlicht und einfach Wahrheiten nicht zur Kenntnis genommen. Nach heftigem Widerspruch der Sudetendeutschen, wurden deren Daten zwar nicht mehr völlig übergangen, aber so interpretiert, dass nur die 19452 der sogenannten "Augenzeugen Toten" als Vertreibungsopfer angesehen wurden. Die gesamten Daten der Bevölkerungsbilanz der Sudetendeutschen, wurden entweder ignoriert oder beiseite gewischt, da anscheinend kein Interesse dazu besteht die Wahrheit zu benennen. Eindeutig erfüllt die Vertreibung der Sudetendeutschen den Tatbestand des Völkermordes gemäß der Definition der Internationalen Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermordes vom 9.12.1948. Mit dieser internationalen Konvention wurde bereits seit jeher geltendes Völkerrecht kodifiziert, sie ist deswegen auch voll auf die Vertreibung der Sudetendeutschen anwendbar. Auch erfüllt die Vertreibung den Tatbestand eines unverjährbaren Verbrechens gegen die Menschheit im Sinne des Statuts des Nürnberger Kriegsverbrechertribunals.
Entgegen dem üblichen deutschen Sprachgebrauch "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" wird hier die exaktere Übersetzung "Verbrechen gegen die Menschheit" verwendet. In der englischen Sprache existiert außer dem Begriff "crime against humanity" auch noch der Begriff "crime against mankind". "Humanity" kann Menschheit oder Menschlichkeit bedeuten, "mankind" bedeutet nur Menschheit. Genau mit dieser Wortwahl kommt zum Ausdruck, dass von Verbrechen dieser Dimension die gesamte Menschheit betroffen ist, ein Gedanke, der im Völkerrecht fest verankert ist: Völkermord und Verbrechen gegen die Menschheit wirken "erga omnes", also gegenüber allen: Niemand darf ihre Resultate anerkennen, jeder soll zur Verhinderung solcher Verbrechen beitragen und jeder darf und soll, wenn sie doch geschehen sind, zur Bestrafung der Schuldigen beitragen. Ein Wert des durch die Vertreibung verlorenen privaten Vermögens der Sudetendeutschen ist nicht sehr leicht zu einzuschätzen. Bei einer Untersuchung von 1981 wurde dieser Verlust auf 265 Milliarden DM (in der damaliger Kaufkraft) geschätzt. Der materielle Wert des Sudetenlandes insgesamt ist noch weitaus höher, denn Öffentliche Vermögenswerte und natürliche Ressourcen im weitesten Sinne müssen dabei unberücksichtigt werden.
Wesentlich schwerer wiegt aber der unersetzliche Verlust an Menschenleben und auch der kaum in Geldbeträgen zu bewertende Verlust der Heimat für über drei Millionen Sudetendeutschen. Aber auch der Verlust einer einst blühenden Kulturlandschaft, der letztlich ganz Europa betrifft, ist hier zu klagen.
65 Jahre nach dem Verlust unserer Heimat dürfte es wohl an der Zeit sein, ohne Angst und ohne Difamierungen an das Schicksal der Sudetendeutschen zu erinnern. Die Sudetendeutschen ein Volk ca. 3 Millionen Menschen, vergleichbar mit der Einwohnerschaft von ganz Uruguay - wurde aus ihrer angestammten Heimat vertrieben. Erinnert sei aber auch "Es leben noch Mörder unter uns!" Auch keine Amnestie kann Vergebung bringen, schon deshalb nicht, wenn der Amnestiegeber vorher zu Plünderung, Folter, Vergewaltigung, Mord und Totschlag aufgerufen hatte. Politiker haben kein Recht unsere Meinungsfreiheit und unser Recht auf Selbstbestimmung zu missachten. Versöhnung aber braucht immer als Erstes die Anerkennung einer oft unbequemen Wahrheit der historischen und moralischen Tragödie. Die Opfer des Verbrechens, wie es die Vertreibung  sicher war, haben nicht nur das Recht, sondern auch eine moralische Verpflichtung, dieses Verbrechen beim Namen zu nennen zudürfen. Die Sudetendeutschen wurden Opfer eines virulenten Rassismus, der schon viele Jahre vor dem Zweiten Weltkrieg Tote und Verletzte forderte. Die Vertreibung der Sudetendeutschen war ein auch Völkermord, der in der Absicht begangen wurde, „eine nationale, ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“. Die Beneš - Dekrete, die Internierung von Sudetendeutscher in Konzentrationslagern, aber auch der Raub des Privateigentums und die Art und Weise der Durchführung der Vertreibung belegen die Absicht Beneš und der damaligen tschechoslowakischen Regierung, die Sudetendeutsche Volksgruppe nachhaltig zu zerstören. Es ist eine Tatsache, dass die gesamte Volksgruppe der Sudetendeutschen aus rassistischen Gründen vertrieben wurde, nur deshalb - weil sie Deutsche waren.
In Deutschland besteht schon immer ein großes Informationsdefizit zu den Genozid an den Sudetendeutschen. Noch wesentlich schlimmer finde ich aber die verbreitete intellektuelle Unredlichkeit, die  viele Politiker an den Tag legen. Sie diffamieren sogar die Vertreibungsopfer als Täter. Wir sollen uns alle darüber einig sein, dass die Menschenrechte und das Völkerrecht gleichermaßen auch für alle Staaten und Völker gelten muss. Der Staat gefährdet dabei die Rechtssicherheit und stellt auch seine Glaubwürdigkeit der völkerrechtlichen Rechtsordnung sehr in Frage, wenn mit zweierlei Maß gemessen wird. Verbrechen gegen die Menschheit müssen daher immer benannt und verurteilt werden, egal welche die Nationalität das Opfers ist und die Wahrheiten politisch unbequem sind. Eine Forderung nach der Bestrafung der wirklich Schuldigen liegt auch im Interesse des tschechischen Volkes selbst und ist eine Voraussetzung für ein gutes deutsch - tschechisches Zusammenleben in der Europäischen Union. Eine grobe Beleidigung der Sudetendeutschen ist es, dass die EU, die so gerne auch immer von Menschenrechten spricht, die Tschechoslowakei ohne vorherige Ungültigkeitserklärung der Benes - Dekrete durch die tschechische Regierung in die Europäische Union aufnimmt. 
Das ehemalige Deutsche Reich hat wie bekannt am 8. Mai 1945 bedingungslos kapituliert. Alle nach diesem Tag der Kapitulation begangenen Gewaltakte gegen die wehrlosen Sudetendeutschen können daher nicht dem Widerstand zugerechnet werden, sondern sind im Grunde strafrechtlich relevant, da Völkermord nicht verjährt. Tausende Sudetendeutsche fielen noch Monate nach Kriegsende der Mordlust und persönlichen Racheakten einer ethnische Säuberung mitten in Europa zum Opfer.
Der im Gesetz von Benes genannte Zeitraum bis zum 28.10.1945 fast 6 Monate nach der bedingungslosen Kapitulation hat auch nichts mit der ,Wiedergewinnung der Freiheit‘ zu tun, sondern legitimiert ganz klar Terror und Gewalt. Die tschechische Regierung weiß sicher genau, dass noch Täter von damals heute noch am Leben sind. Gerade um diese mutmaßlichen Straftäter vor dem Kriegsverbrecher-Tribunal in Den Haag zu schützen hat die Regierung der Tschechen in Prag weiterhin an den Benes - Dekreten festgehalten. Vielleicht aber auch vor einer begründeten Angst nach einer Entschädigung der Sudetendeutschen.
Es ist fast nicht zum Glauben, selbst die EU hatte anscheinend keine großen Bedenken, dieses Unrecht an den Sudetendeutschen zu tolerieren.
In der Nachkriegszeit wurden 60 000 Sudetendeutsche nachträglich zu Kriegsverbrechern erklärt, rund 1000 von ihnen wurden gehängt. Ein Teil der Verurteilten wurden bis zu 23 Jahren zur Zwangsarbeit herangezogen. Viele wurden in die Uranerzgruben des Erzgebirges geschickt. Fast die gesamte Sudetendeutsche Volksgruppe wurde aus ihrer Heimat vertrieben. Zu den gigantischen und unfassbaren Verbrechen an den Sudetendeutschen sei hier nur der Völkermord von Tausenden und Abertausende, das Massaker von Aussig herausgegriffen.
Über das schreckliche Massaker in Aussig am 30. Juli 1945 berichtet eine Augenzeugin: Ich lief zur Elbbrücke und sah hier, wie Hunderte deutsche Arbeiter, die aus den Schichtwerken kamen und in die Elbe geworfen wurden. Auch Frauen und Kinder sowie Kinderwagen stießen die Tschechen in den Fluss. Es waren meistens schwarz uniformierte Tschechen mit roten Armbinden. Sie warfen Frauen und Kinder, die sich nicht wehren konnten, von der 20 Meter hohen Brücke in die Fluten und schossen noch auf die wehrlosen Menschen. Die Massenverfolgung der Deutschen dauerte bis in den späten Abend. Wir hörten aus allen Ecken und Straßen Schreie und Weinen. Weder eine Behörde noch die russische Besatzungsmacht schritten gegen diesen Massenmord ein. Zahlreiche Deutsche, die sich aus der Elbe schwimmend gerettet hatten, wurden mit Maschinengewehre beschossen. In Aussig schätzte man die Gesamtzahl der auf solche Weise ums Leben Gekommenen auf 800 bis 1000. Bereits im April 1950 stellte Senator William Langer vor dem Senat der Vereinigten Staaten von Amerika fest: »Die Massenvertreibung ist eines der größten Verbrechen, an welchem wir auch direkt Anteil haben … In der gesamten Geschichte findet sich nirgends ein so scheußliches Verbrechen aufgezeichnet wie in den Berichten über die Begebenheiten in Ost- und Mitteleuropa. Zitat: Schon 15 bis 20 Millionen (20 000 000!) wurden von den Stätten ihrer Vorfahren entwurzelt, in die Qual einer lebendigen Hölle geworfen oder wie Vieh über die Verwüstungen Osteuropas getrieben. Frauen und Kinder, Alte und Hilflose, Unschuldige und Schuldige wurden Greueltaten ausgesetzt, die noch von niemandem übertroffen wurden. Ein Mord ist auch als Antwort auf einen Mord nicht gerechtfertigt. Jede Schuld ist eine Individualschuld und muss ausschließlich immer auch vom Täter gesühnt werden.
Die ersten Tschechen die in die Gebiete der Sudetendeutschen 1945 kamen, um das entvölkerte Land der Sudetendeutschen zu besiedeln, trafen ohne Hausrat ein. Die Ankommenden erwartete ein erschlossenes Land mit umfangreichen Forst- und landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie Tausende von unversehrten Häusern, Dörfern und Städten, in denen sie sich auf Befehl ihrer Regierung niederlassen sollten. Ganz nach ihrem Belieben durften die neuen Siedler ein Stadthaus oder ein bäuerliches Anwesen beziehen und sich kostenlos  mit Mobiliar und Hausrat versehenen Wohnungen einquartieren.
Im Laufe der Jahre wurde die einstmals unter den Sudetendeutschen blühenden Dörfer, in dem sich Neuankömmlinge niedergelassen hatten zur Wüstenei. Das hing sicher auch damit zusammen, dass es nach der Vertreibung der Sudetendeutschen nicht gelang die entvölkerten Regionen weiter ordentlich zu bewirtschaften und auch vernünftig zu besiedeln, es fehlten einfach auch Menschen. War ein Haus ihnen nicht mehr gut genug, so zogen sie einfach in das nächste noch intakte Haus. Vielfach nahmen Menschen  Besitz über Anwesen, denen sie nicht gewachsen waren. Der sich in der Tschechoslowakei unter Druck ausbreitende Kommunismus tat dann sein übriges. In die ehemaligen Sudetengebiete zogen in den ersten Nachkriegsjahren mindestens 1,7 Millionen Tschechen und zu einem geringeren Anteil Slowaken und andere ethnische Gruppen als Neusiedler. Nach dem Abschluss des Wiederbesiedlungsprozesses bestand die neue Gesellschaft in den ehemaligen Sudetengebieten im Durchschnitt zu über zwei Dritteln aus Neusiedlern. Die ethnische, kulturelle und wirtschaftliche Struktur änderte sich durch die Wiederbesiedlung innerhalb von wenigen Jahren grundlegend. Die Neusiedler übernahmen Bauernhöfe, Betriebe, Häuser und anderen von den Deutschen konfiszierten Besitz.
Das Verhältnis des tschechischen Staates und den  Sudetendeutschen ist bis heute angespannt und teilweise noch von erheblichen Vorurteilen belastet. Nach wie vor ist eine Aussöhnung und ein Ausgleich problematisch. Ein Dialog wird durch Misstrauen auf beiden Seiten erschwert und manchmal auch noch geschürt. Die unseligen Beneš - Dekrete wurden entgegen von Forderungen der Sudetendeutschen von der tschechischen Seite nie für ungültig erklärt.
Die Ängste mancher Tschechen bezieht sich wohl hauptsächlich auf eine mögliche Geltendmachung von Eigentumsansprüchen. Sollten die Beneš - Dekrete auch für andere ehemalige Bevölkerungsteile aufgehoben werden, wird dann im wahrsten Sinne eine Lawine losgetreten. Es verbliebe in der Tat dem tschechischen Volk nur ein kleiner Teil des eigenen Landes, würde es z.B. auch den Ansprüchen etwa der katholischen Kirche, die einst bedeutende Teile des Landes ihr Eigen nannte, und auch jenen der ehemaligen deutschen, ungarischen und polnischen Grundbesitzer nachgeben und die geraubten Immobilien entschädigen oder zurück geben. 
Alle deutschen Heimatvertriebenen, unter ihnen auch die Sudetendeutschen, haben sich in den Nachkriegsjahren am Wiederaufbau Deutschlands beteiligt und bereits 1950 in der Charta der deutschen Heimatvertriebenen ihren Gewaltverzicht erklärt:
Wir rufen Völker und Menschen auf, die guten Willens sind, Hand anzulegen ans Werk, damit aus Schuld, Unglück, Leid, Armut und Elend für uns alle der Weg in eine bessere Zukunftgefunden wird.
1972 wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der CSSR der Prager Vertrag geschlossen. Mit diesem Vertrag wurden unter der sozialliberalen Koalition Ansprüche auf Grenzrevision aufgegeben und die völkerrechtliche Normalisierung im Verhältnis zur CSSR eingeleitet.
Sudetendeutschen bemängeln an der Erklärung insbesondere, dass: sie willkürlich am Punkt von München 1938 einsetzt, d.h. die tschechische These übernimmt, dass alles Unheil allein nur auf einen deutschen Akt zurückzuführen und damit zu rechtfertigen ist.
Jedes Völkerrechtsdelikt ist ein Verbrechen und es dafür keine Rechtfertigung gibt; das hätte die deutsche Seite zumindest  feststellen müssen, damit es die Gefahr einer unterschiedlichen deutschen und tschechischen Auslegung dieses Vertragswerkes nicht geben könnte.
Eine Entschädigung ist nur den Opfern der nationalsozialistischer Gewalt zugestanden.
Der Vertrag  sanktionierte die Rechtsverletzungen, die mit den Benesch - Dekreten straffrei  wurden. Damit wird der Völkermord an den Sudetendeutschen auch indirekt anerkannt, zumal diese Dekrete - besonders das Gesetz vom 8. Mai 1946 - bis heute noch Basis der tschechischen Rechtsstaatlichkeit sind, deren Verfechter sich gerne auf die Menschenrechte berufen.
Die Verhandlungen wurden immer über die Köpfe der Betroffenen hinweg durchgeführt.
Das Prager Parlament hat mit einer eigenen Präambel einen einseitigen Schlussstrich erklärt, dem den Sudetendeutschen stets eine Absage erteilt wurde, mit zukunftsgerichteten Passagen des Textes mit zahlreichen historischen und ethischen Aussagen verquickt, deren Einseitigkeit eher Relikte aus der kommunistischen Vergangenheit der CSSR erkennen lässt, als bahnbrechende Neuerungen für die Zukunft.
Die Verbrechen der Vergangenheit wurden nie klar und eindeutig verurteilt und die tschechische Seite hat sich nicht ausdrücklich zu ihrer historischen Verantwortung bekannt, kein Vertreter der Sudetendeutschen Volksgruppe wurde bei der Ausformulierung des Textes zu Rate gezogen.
Das den Sudetendeutschen zustehende Menschenrecht auf Heimat hat keinen Eingang in die Erklärung gefunden hat.
Die Erklärung gibt den deutsch-tschechischen Geschichtsverlauf nicht korrekt und vollständig wieder, für die Entwicklung mit ursächliche historische Vorgänge aus der Zeit nach 1918 sind unterschlagen worden und Ereignisse des Jahres 1938 nicht den Tatsachen entsprechend wiedergegeben worden.
Viele Sudetendeutsche, die heute Staatsbürger eines anderen Staates sind und nicht in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, sprechen der Bundesregierung gar das Recht ab, "im Namen aller Sudetendeutschen und deren Nachkommen, die nach der grausamen Vertreibung 1945/46 ehrbare Staatsbürger der Schweiz, Schweden, Kanada, Österreichs, Hollands, Nord - Amerikas, Süd – Amerikas, Englands und vieler anderer Staaten dieser Welt geworden sind, zu sprechen und auch über ihre Köpfe zu entscheiden.
Otto von Habsburg schrieb treffend in seinem Artikel "Tschechen und Deutsche" dazu folgendes Zitat: "Verhandlungen von Regierungen, die über die Köpfe der Betroffenen hinweg gehen, werden uns nicht weiterbringen. Wirklich hilfreich ist dagegen eine gründliche Beschäftigung der Völker mit ihrer eigenen Geschichte - die man nicht in zwei, noch dazu sehr einseitigen, Paragraphen pressen kann - viele Begegnungen und gegenseitiges Kennen lernen. Bei diesem Kennen lernen können die Tschechen schnell feststellen, dass die Sudetendeutschen mitnichten jene reaktionären Finsterlinge sind, als die sie in der tschechischen Presse jahrzehntelang beschrieben wurden. Umgekehrt können die Deutschen erfahren, dass bei weitem nicht alle Tschechen die Sudetendeutschen ablehnen, fürchten oder gar hassen."
 Wir die Sudetendeutschen  brauchen einen würdigen Akt der Vergebung und der Reue, um den Haß, Groll und Bitterkeit für immer zu beenden.


Die Geschäftsfreunde der Nazionalsozialisten


Als ich mich mit der Vertreibung von uns Sudetendeutschen befasste und die Schritte verfolgte, die dazu führten, kam ich nicht aus dem Staunen heraus. Die politischen Wurzeln sind eine Erklärung, aber über die tatsächlichen Hintermänner, die uns aus dem von ihnen gestiftete Chaos ihre Ordnung aufzwingen, ist eigentlich wenig bekannt. Vieleicht sind es aber auch diejenigen, die immer bei allen Konflikten und Kriegen riesige Gewinne auf Kosten der Bevölkerung machen. Das sind vor allem diejenigen, die Diktaturen auch heute noch mit Geld unterstützen um Waffen zukaufen. Gehen Sie den Spuren nach, wer die Weltkriege finanziert hat, entdeckt man Hintermänner die danach noch viel reicher und mächtiger wurden, als sie es ohne hin schon waren.





Das Los der Vertriebenen



„Der alte Grundsatz \"Auge um Auge\" macht schließlich alle blind.“ von Martin Luther King. Der Völkermord an den Sudetendeutschen wurde in einem gesellschaftlichen Kontext einer tiefen ökonomischen, politischen und moralischen Krise in Europa vorbereitet und begangen, zu einem Zeitpunkt, da auch ein religiöses Gewissen ausgeschaltet, die Gefühlswelt verarmt und Fähigkeiten, Gutes vom Bösen zu unterscheiden, völlig verkümmert waren. Welche Schlussfolgerung kann man daraus ziehen, dass Ausschreitungen bis hin zu einem Völkermord immer dann drohen, wenn ein Bruch zwischen der jeweiligen Kultur und den gültigen Werten erfolgt, das bedeutet , wenn die spirituelle Kraft einer Kultur oder Volkes geschwächt ist und versagt. Immer dann, wenn in einer Gesellschaft die Wertmaßstäbe abhanden kommen und das Gespür für Gutes und Böses verkümmert und eingeschlafen ist.